Pflegeversicherung SGB XI
Als Vertragspartner der Pflegekassen erbringen wir sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung laut des Leistungskataloges in Form von Sach- oder Kombinationsleistungen- Körperpflege
- Hilfe beim An-u. Ausziehen
- Hilfe und Unterstützung bei der Darm-u. Blasenentleerung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub ihrer sonstigen Pflegeperson
- Beratungsbesuch nach § 37 Abs.3 SGB XI
bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
- Zusätzliche Betreuungs- u. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
seit dem 01.01.2017 für alle Pflegegrade